Nachhaltigkeit

Erklärung der ökologischen und sozialen Merkmale (Art.10 OffenlegungsVOiVmArt. 32 RTS)

Zusammenfassung

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-VO) veröffentlicht die Heidelberger Vermögensmanagement GmbH (nachstehend HDVM genannt) für ihre Finanzprodukte unter anderem Informationen zu den ökologischen oder sozialen Merkmalen bezogen auf die jeweilige Anlagestrategie der Vermögensverwaltung. Darüber hinaus werden die Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen und sozialen Merkmale erläutert. Die vorliegenden Informationen beziehen sich auf die HDVM als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungs-VO, die als Dienstleistung Finanzportfolioverwaltung erbringt.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische und soziale Merkmale, hat aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

In den Finanzprodukten: Konservatives Portfolio, Ausgewogen35 Portfolio, Ausgewogenes Portfolio und Dynamisches ist die Auswahl der Finanzinstrumente im Rahmen der Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie darauf ausgerichtet, negative Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange so gering wie möglich zu halten, bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten.

Anlagestrategie

Die Anlage des Vermögens erfolgt je nach gewählter Variante in die Anlageklassen Liquidität, Anleihen, Aktien und alternative Anlagen. Das Portfoliomanagement steuert die Anteile der jeweiligen Anlageklassen abhängig von seiner Einschätzung der aktuellen Marktlage im Rahmen der entsprechenden Bandbreiten, die in den jeweiligen Anlagerichtlinien, beschrieben sind.
Nachfolgend wird die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bzw. Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des ESG-bezogenen Portfolioanteils (überwiegender Anteil im Portfolio) beschrieben.

Alle Investments, werden anhand von MSCI-ESG-Ratings eingestuft. Wir sehen bei einem Mandat die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbelange grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an, wenn das MSCI-ESG-Rating für mindestens 75% des investierten Anteils des Portfolios ein Rating von mindestens BBB (d.h. BBB, A, AA und AAA) ist.

Zusätzlich wollen wir, dass die KVG bei investierten Kollektivanlagen die UN-PRI (oder vergleichbaren Standard) unterzeichnet haben.

Anteil der Investitionen

Nachhaltigkeits-Merkmale der Finanzlösungen bestehen darin, dass überwiegend (mindestens 75% des Portfolios) Investments mit Bezug auf ESG-Kriterien angestrebt werden, unter Berücksichtigung der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die oben beschriebenen Kriterien der Anlagestrategien werden laufend vom Portfoliomanagement überwacht. Sollte es während des Investitionszeitraumes zu einer Verschlechterung oder Ausschluss der oben beschriebenen Kriterien kommen, handelt das Portfoliomanagement zeitnah. Wobei wir uns vorbehalten diese Überschreitungen in unserem Freiheitsgrad zu dulden, sofern die Gesamtstruktur der Strategie nicht gefährdet ist. In diesen Fällen ist eine gesonderte Begründung des Portfoliomanagements notwendig.

Methoden zur Messung der Förderung der ökologischen und sozialen Merkmale

Die Methodik des angewandten MSCI ESG Ratings können unter folgendem Link nachgelesen werden: MSCI ESG Ratings Methodology

Datenquelle und Datenverarbeitung

Wir greifen auf das frei verfügbare ESG-Rating von MSCI zurück. MSCI macht die Methodik des angewandten Ratingsystematik transparent, die wir jährlich überprüfen. Von uns werden keine Daten geschätzt.

Beschränkungen der Methoden und Daten

Die Anlagestrategien bewerben keine spezifischen ökologischen oder sozialen Merkmale und, wie oben beschrieben, basiert die Methode zur Bewertung der Veranlagung ausschließlich auf externe ESG-Ratings von MSCI.

Manche der Informationen, die die HDVM erhält, sind möglicherweise nicht aktuell, was sich speziell auf die in den Geschäftsberichten veröffentlichten Daten bezieht, oder werden aufgrund der von den Emittenten von Finanzinstrumenten angewandten Prinzipien betreffend den Umgang des Unternehmens mit Daten überhaupt nicht zur Verfügung gestellt. Manche der Informationen, die die HDVM erhält, können sachlich falsch, ungenau oder unvollständig sein, weil sie von Dritten in dieser Form zur Verfügung gestellt wurden (zu den Sorgfaltspflichten der HDVM siehe noch unten). Um Auswirkungen solcher Einschränkungen zu mildern, arbeitet die HDVM nur mit renommierten Emittenten zusammen, sodass die zur Verfügung gestellten Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit von ausreichender Quantität und Qualität sind und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Weitere Möglichkeiten der Milderung der oben genannten Einschränkungen ergeben sich durch die unten beschriebenen Sorgfaltspflichten.

Sorgfaltspflicht

Wie oben erwähnt stützt sich die HDVM in unterschiedlichem Maß auf externe Informationen.
Wir führen in der Regel weder bei direkten noch bei indirekten Investitionen selbst zusätzliche Prüfungen (z.B. Vor-Ort-Prüfungen) bei den Unternehmen durch und verlassen uns (sofern keine Anhaltspunkte für das Gegenteil vorliegen) auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Dritter.
Art und Umfang der Due-Diligence-Prüfung der Basiswerte der Strategien hängen jedoch von der Quantität, Qualität und Genauigkeit der vom jeweiligen Emittenten des zugrundeliegenden Finanzinstruments bereitgestellten Informationen ab.
Die in diesem Aspekt angewendete Sorgfalt unterliegt der internen Kontrollumgebung und ist Gegenstand einer internen Prüfung. Externe Kontrollen werden derzeit nicht genützt.

Mitwirkungspolitik

Die Heidelberger Vermögensmanagement GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs.1 Nr.2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Referenzbenchmark

Wir verwenden keine Referenzbenchmark in Bezug auf Nachhaltigkeit.

 

Stand: 1. Januar 2023

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  • Die Heidelberger Vermögensmanagement GmbH (HDVM) informiert Sie turnusmäßig über die Entwicklungen an den Wertpapier-, Rohstoff- und Devisenmärkten und unseren wesentlichen Einschätzungen:

    • HDVM Marktkommentar: Der Kapitalmarktausblick des Asset Management
    • HDVM Quartalsbericht: Strukturierter Überblick über die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten und ein Rückblick der vergangenen Monate quartalsweise
    • HDVM Jahresbericht: Rückblick und Prognosen auf die konjunkturelle Entwicklung und die Finanzmärkte jährlich

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