Zusammenfassung
Die Heidelberger Vermögensmanagement GmbH (nachstehend HDVM genannt) hat Nachhaltigkeit in ihre Geschäfts- und Risikostrategie integriert. Kundinnen und Kunden der HDVM können grundsätzlich über mehrere Mandatsformen (standardisierte und individuelle Vermögensverwaltung) investieren. Bei Investitionsentscheidungen im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten werden Nachhaltigkeitsrisiken je nach Produkt in unterschiedlichem Umfang berücksichtigt. Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden hierbei Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder Unternehmensführung (Governance) verstanden, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben können. Entsprechend der Offenlegungsverordnung nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (nachstehend Offenlegungs-VO genannt) klassifiziert die HDVM ihre Produkte nicht als Nachhaltige Produkte nach Artikel 8 Offenlegungs-VO.
Derzeit bietet die HDVM als „hauseigene Lösung“ im Bereich der Vermögensverwaltung mit den Anlagestrategien: Konservatives Portfolio, Ausgewogen35 Portfolio, Ausgewogenes Portfolio und Dynamisches Portfolio an.
Die entsprechenden Produktklassifizierungen erfolgen in vorvertraglichen Dokumenten und im Anlagegespräch.
Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
In dem nachhaltigen Investmentprozess werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen einer Investition bezogen auf kontroverse Geschäftsfelder, kontroverse Geschäftspraktiken sowie kontroverse Länderpolitiken berücksichtigt. Dies betrifft beispielsweise die nachteiligen Folgen einer Investition für die Gesundheit aus der Produktion und dem Vertrieb von Tabak oder hochprozentigem Alkohol, negative soziale Folgewirkungen einer Investition in die Rüstungsindustrie oder ökologisch problematische Auswirkungen von Investitionen in Unternehmen, die fossile Energien fördern und deren drohender dauerhafter Wertminderung aufgrund von sinkender Nachfrage und Klimaschutzprogrammen.
Kontroverse Geschäftspraktiken können neben negativen sozialen Auswirkungen auch zu Reputationsrisiken und deren monetären Folgewirkungen durch den Wegfall von Geschäftsbeziehungen und daraus resultierendem Umsatzrückgang und /oder Strafzahlungen bei den betreffenden Unternehmen führen. Verstöße von Unternehmen gegen Umweltschutzrichtlinien können hohe wirtschaftliche Risiken beispielsweise durch die Stilllegung von Produktionsanlagen oder hohe Schadensersatzverpflichtungen zur Folge haben.
Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Priorisierung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Die Anlage des Vermögens erfolgt je nach gewählter Variante in die Anlageklassen Liquidität, Anleihen, Aktien und alternative Anlagen. Das Portfoliomanagement steuert die Anteile der jeweiligen Anlageklassen abhängig von seiner Einschätzung der aktuellen Marktlage im Rahmen der entsprechenden Bandbreiten, die in den jeweiligen Anlagerichtlinien, beschrieben sind.
Nachfolgend wird die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bzw. Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des ESG-bezogenen Portfolioanteils (überwiegender Anteil im Portfolio) beschrieben.
Alle Investments, werden anhand von MSCI-ESG-Ratings eingestuft. Wir sehen bei einem Mandat die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbelange grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an, wenn das MSCI-ESG-Rating für mindestens 75% des investierten Anteils des Portfolios ein Rating von mindestens BBB (d.h. BBB, A, AA und AAA) ist.
Zusätzlich wollen wir, dass die KVG bei investierten Kollektivanlagen die UN-PRI (oder vergleichbaren Standard) unterzeichnet haben.
Mitwirkungspolitik
Die Heidelberger Vermögensmanagement GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als
Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.
- Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
- Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs.1 Nr.2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
- Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
- Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
Verweis auf internationale Standards
Die einschlägigen Rahmenwerke, wie insbesondere die UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren, dienen der Orientierung bei allen Nachhaltigkeitsthemen und werden regelmäßig bei der Prüfung und Initiierung von Konzepten und Maßnahmen berücksichtigt. Aufgrund der Größe der Heidelberger Vermögensmanagement GmbH wird allerdings noch keine Zertifizierung gemäß den Rahmenwerken angestrebt.
Stand: 1. Januar 2023